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Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen LBSound und dem Vertragspartner.

 

 
1. Unsere AGB gelten sofort bei erhalt des Equipments.

2. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass mit gütiger Aufenthaltserlaubnis.

3. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.

4. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter hat das Recht bei einer Funktionsprüfung anwesend zu sein.

5. Der Mieter verpflichtet sich mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen.

6. Werden Mietgegenstände verschmutzt zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungskosten übernehmen (z.B. Rauchspuren, Getränkerückstände, Sand, etc.).
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 7. Der Mieter verpflichtet sich im Schadenfall anfallende Reparaturkosten zu 100% zu übernehmen oder gegebenenfalls durch ein neues Gerät zu ersetzen, nicht dem Zeitwert. Entstandene Schäden können binnen eines Monats geltend gemacht werden, dabei ist LBSound in der Beweispflicht, dass der Mieter für den Schaden verantwortlich ist.
 
8. Eine Einweisung in die Bedienung der geliehenen Geräte findet statt.
 
9. Bei Selbstabholung gelten folgende Regelungen:

Der Mieter haftet für die komplett angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigungen, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind während der Mietzeit nicht versichert. Der Vermieter LBSound übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Der Mieter hat Sorge zu tragen die aktuellen und notwendigen Sicherheitsvorschriften anzuwenden.

 

10. Die Mietsachen dürfen nicht ohne Absprache mit LBSound vom Mieter weitervermietet oder an Dritte überlassen werden.

 

11. Die Haftung bei Nichtfunktion von Geräten beträgt maximal der vereinbarte Mietpreis des Geräts. Führt der Mangel zum Ausfall einer kompletten Anlage, so erhöht sich die Haftung auf die Summe des Gesamtmietpreises. Ansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen.

 

12. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Mahngebühr in Höhe eines weiteren Einsatztages. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Solle auch nach mehrmaliger Aufforderung das Equipment nicht zurückgebracht werden, so werden rechtliche Schritte gegen den Mieter eingeleitet.

 

13. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

 

14. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

 

15. Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen, Justierungen oder Reparaturen an den Mietsachen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, es sei denn er verfügt über die schriftliche Genehmigung des Vermieters. Ausgenommen hiervon ist die ordnungsmäßige Bedienung der Geräte. Sollte während des Betriebs ein Fehler festgestellt werden ist der Vermieter unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen. Der Vermieter kann nicht für den Ausfall der Geräte während der Mietzeit verantwortlich gemacht werden. Der Vermieter haftet nicht für Folgeschäden des Mieters.

 

16. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen, sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist der Sitz der Firma LBSound. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

 

17. Sollte ein Punkt unwirksam werden, so bleiben alle anderen genannten Punkte dieses Vertrages unberührt weiterhin gültig.

 

18. Bei einem Defekt eines Gerätes der durch eine nachweisbare Fehlbedienung entstanden ist, werden Reparaturkosten in höhe des Neupreises des Geräts fällig.

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